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VERKAUFEN ODER VERMIETEN?

Ihr Makler vor Ort!

Verkaufen oder Vermieten? Vor dieser Frage steht beinahe jeder Immobilienbesitzer irgendwann. Doch was ist besser? Was lohnt sich mehr?

📍 Liegt Ihre Immobilie in einer beliebten Gegend und Sie finden schnell einen geeigneten Mieter, kann sich eine Vermietung durchaus lohnen.

📍 Auch, wenn Sie die Immobilie noch keine zehn Jahre besitzen, ist eine Vermietung oft die bessere Option, da im Falle eines Verkaufs sonst die Spekulationssteuer anfällt.

📍 Ein Verkauf lohnt sich dagegen, wenn die Nachfrage nach einem Objekt gegeben und ein entsprechend hoher Verkaufspreis zu erzielen ist.

📍 Sind die Mietpreise in Ihrer Gegend vergleichsweise niedrig, stehen keine geeigneten Mieter zur Verfügung oder haben Sie keine Erfahrung mit dem Thema Vermietung, ist ein Verkauf ebenfalls die bessere Lösung.

Sie sehen, die Frage, ob Sie lieber vermieten oder verkaufen sollten, ist eine starke Einzelfall-Entscheidung. Brauchen Sie Unterstützung bei der Entscheidung? Dann kontaktieren Sie uns doch gerne und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns.

Ihre Sandra Lücking
💻 luecking-immo@ewetel.net
☎ 04494 – 87 99 71



HAUSVERKAUF MIT LAUFENDER FINANZIERUNG - GEHT DAS?

Ihr Makler vor Ort! 

 Es kommt immer wieder vor, dass ein Haus verkauft werden soll oder muss, obwohl der Kredit noch gar nicht abbezahlt worden ist. Ein Haus mit laufender Finanzierung zu verkaufen ist durchaus möglich. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten:

📍 Prinzipiell können Sie auch bei einer laufenden Finanzierung Ihr Haus verkaufen. Genauso wie Ihr Kreditinstitut sind Sie jedoch an den Darlehensvertrag 📑 gebunden, in welchem Kündigungsfristen vereinbart worden sind. In den allermeisten Fällen, ist bei einem vorzeitigen Austritt aus dem Vertrag eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Diese ist an die kreditgebende Bank 🏦 zu entrichten.

Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um einen Schadenersatz. Diesen erhält Ihr Kreditinstitut für die vorzeitige Kündigung des Kredits. 

📍 Wer sein Haus verkaufen und in eine andere Immobilie investieren möchte, kann den laufenden Kredit meist auf die neue Finanzierung übertragen. Bei diesem Vorgehen wird auch keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Die Immobilie wird quasi “ausgetauscht”. Dabei wird die vorherige Immobilie aus dem Grundbuch gelöscht und die neue Immobilie als Sicherheit eingetragen.

📍 Wenn Ihre Bank zustimmt, können Sie auch beim Verkauf des Hauses den laufenden Kredit auf den neuen Käufer übertragen lassen. Auch hier fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut weg. Wichtig hierbei ist jedoch, dass der neue Eigentümer den Darlehensvertrag zu den vereinbarten Konditionen weiterführt.

Haben Sie Fragen zum Hausverkauf mit laufender Finanzierung? Dann kontaktieren Sie uns gerne:

Ihre Sandra Lücking
💻luecking-immo@ewetel.net  
☎04494 – 87 99 71


UNRENOVIERTE WOHNUNG KAUFEN?

Ihre Makler vor Ort!


Viele sehnen sich nach Vollkommenheit. Perfektion. So auch bei der Immobiliensuche. 


“Wir möchten unsere Traumimmobilie finden.”


“Die Immobilie muss zu 100% unseren Ansprüchen und Vorstellungen entsprechen.”


Eine sanierungsbedürftige Immobilie fällt sehr wahrscheinlich auf den ersten Blick nicht in die Kategorie der Traumimmobilie.


Oder doch?!


Sehen Sie die renovierungsbedürftige Wohnung als Rohdiamanten, den Sie schleifen können. Sie können die Immobilie nach Ihren Vorstellungen gestalten. Sie können sich frei entfalten und kreativ werden. 


Die Kosten für den Erwerb sind meist geringer - kalkulieren Sie trotzdem schon vor dem Kauf, wie viel Geld Sie für die Sanierung investieren müssen. 


Vergessen Sie auch nicht, sich zu erkundigen, ob die Immobilie unter Denkmalschutz fällt. In diesem Fall könnte Ihnen bei der Gestaltung und der Renovierung ein Strich durch die Rechnung gemacht werden.


Ihre Sandra Lücking
Tel. 04494 - 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net




WELCHE VERSICHERUNGEN MÜSSEN BEIM HAUSKAUF GEKÜNDIGT WERDEN?

Ihr Makler vor Ort!

Hausbesitzer 🏠 haben in der Regel einige Versicherungen: Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung sind unverzichtbar, wenn man sich gegen mögliche Schäden schützen möchte. Doch was passiert mit den Versicherungen beim Hausverkauf? 🤔

 

Hier gilt es zu unterscheiden ☝️ Denn die Versicherungen sind entweder auf die Immobilie ausgestellt oder auf den Versicherungsnehmer. Je nachdem, was bei Ihnen der Fall ist, entscheidet auch darüber, was mit den Versicherungsverträgen passiert, wenn Sie die Immobilie verkaufen.

 

📌 Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung betrifft die Immobilie und geht beim Verkauf an den neuen Eigentümer über, da sie nicht an den Versicherungsnehmer sondern an das Haus gebunden ist.

 

📌 Haftpflichtversicherung: Der Versicherungsschutz wird von den Versicherungsnehmern behalten, auch, wenn sie ihr Haus verkaufen und umziehen. Die neuen Eigentümer sollten in diesem Fall ihre eigene Haftpflichtversicherung bei Einzug entsprechend anpassen.

 

📌 Hausratversicherung: Hausrat, sowie das persönliche Hab und Gut ziehen in der Regel mit den Versicherungsnehmern in ein neues Haus oder eine neue Wohnung. Daher bleibt die Hausratversicherung erhalten und zieht mit um.

Ihre Sandra Lücking
Tel. 04494 – 87 99 71
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5 DINGE, DIE IHNEN BEIM VERKAUF MIT EINEM MAKLER NICHT PASSIEREN!

Ihr Makler vor Ort!

Diese Punkte bereiten Ihnen bei der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler, sicher kein Kopfzerbrechen:


🤯 Mängel im Kaufvertrag. 

Ihr Makler prüft den Kaufvertrag vor Unterzeichnung auf Herz und Nieren und achtet darauf, dass es keine Nebenbestimmungen gibt, die nach dem Verkauf noch Konsequenzen für Sie haben könnten.


🤯 Fehlende Dokumente.

Ihr Makler holt notwendige Dokumente bei der Hausverwaltung und anderen Stellen für Sie ein. Er prüft die Gültigkeit des Energieausweises und erinnert Sie zeitgerecht an fehlende Unterlagen bzw. besorgt Sie auf Ihren Wunsch hin.


🤯 Ein zu hoch oder niedrig angesetzter Kaufpreis.

Durch die professionelle Immobilienbewertung, wird der Preis genau richtig angesetzt.


🤯 Keine Vermarktungsstrategie.

Ihr Makler entwickelt mit Ihnen eine Vermarktungsstrategie, die potenzielle Interessenten anspricht!


🤯 Besichtigungstourismus.

Durch die Vorqualifizierung von Interessenten, dem richtigen Zeitpunkt für die Besichtigung und weitere Faktoren, können sogenannte Besichtigungstouristen ausgeschlossen werden, so dass nur potenzielle Käufer zu Besichtigungen erscheinen.


Auch Sie möchten Ihr Eigenheim ohne Kopfzerbrechen verkaufen?
Dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns.


Ihre Sandra Lücking
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IST IHR KÄUFER LIQUIDE?

Ist Ihr Käufer liquide

Ihr Makler vor Ort!

Es stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, um die Bonität eines potenziellen Käufers zu prüfen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Aussagen des Interessenten - ganz nach dem Motto “Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser”.

Sie möchten um jeden Fall vermeiden, dass Ihnen kurz vor Unterzeichnung des Kaufvertrags der Käufer abspringt, da er sich den Kauf inklusive aller Nebenkosten, doch nicht leisten kann. Somit sind Sie wieder bei Null angekommen und müssen sich wieder von Neuem auf die Suche nach dem passenden Käufer machen.

Sie verlieren somit wertvolle Zeit und auch Geld. Und im schlimmsten Fall sind Sie selbst schon Verpflichtungen eingegangen und sehen somit einem finanziellen Schaden entgegen.

Lassen Sie sich also unbedingt die Finanzierungszusage der Bank und Auskünfte von unterschiedlichen Auskunfteien geben. Bei Selbstständigen und Unternehmern lohnt es sich, Geschäftsunterlagen vorzeigen zu lassen, um zu prüfen, ob die Zahlungsfähigkeit gegeben ist.

Zu viel Aufwand und Stress? Wir übernehmen den Verkauf für Sie!

Ihre Sandra Lücking
Tel. 04494 - 87 99 71
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GRUNDSCHULD LÖSCHEN?

Ihr Makler vor Ort!

Der Kredit ist abbezahlt und keine weiteren Raten fällig 🥳🎉 Doch was passiert jetzt mit der Grundschuld? 🤔

Bei der Immobilienfinanzierung verlangen die meisten Banken einen Eintrag ins Grundbuch 📖 Diese Eintragung wird als Grundschuld bezeichnet, durch die sich die Banken absichern, sollte der Kreditnehmer nicht bezahlen können 💶

Wenn Sie nach der Abbezahlung des Kredits die Grundschuld löschen lassen möchten, dann müssen Sie dies beantragen ☝️ Andernfalls bleibt die Grundschuld bestehen. 

Möchten Sie Ihr Haus verkaufen, ist es nötig, die Grundschuld löschen zu lassen. Denn der neue Eigentümer möchte sicher keine Immobilie kaufen, die mit einer Grundschuld belastet ist. 

Nutzen Sie Ihre Immobilie weiterhin selbst, ist es gar nicht so verkehrt, die Grundschuld stehen zu lassen. Nach dem Ende der Kreditzahlungen wird die Grundschuld nämlich zur Eigentümerschuld, die Sie dann für neue Finanzierungsvorhaben nutzen können 🙂

Ihre Sandra Lücking
luecking-immo@ewetel.net
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DER EIGENTUMS-ÜBERGANG

Ihr Makler vor Ort!

Gelten Sie schon als neuer Eigentümer in dem Moment, in dem Sie den Kaufvertrag der Immobilie beim Notar unterschreiben?  ❌Nein! 

Es kann nach Unterzeichnung des Kaufvertrags mehrere Wochen bis Monate dauern, bis Sie als neuer Eigentümer der erworbenen Immobilie gelten.  
Es ist wichtig festzuhalten, dass der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist.

Bis dahin fehlen noch einige Schritte, die in etwas so ablaufen:
✅ Die Auflassungsvormerkung wird durch den Notar veranlasst, um Ihren Anspruch zu sichern.
✅ Sie werden vom Notar aufgefordert, den Kaufpreis zu bezahlen.
✅ Sie überweisen den Kaufpreis - oftmals auf ein Anderkonto des Notars - und bezahlen die Grunderwerbsteuer.
✅ Das Finanzamt stellte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
✅ Die Eintragung ins Grundbuch wird durch den Notar veranlasst.  

Mit diesem letzten wichtigen Schritt gelten Sie als neuer Eigentümer der Immobilie!

Es wird zwischen dem finanziellen und rechtlichen Eigentumsübergang entschieden. Bei ersterem tragen Sie schon die finanzielle Verantwortung für die Immobilie - sind jedoch noch nicht rechtmäßiger Eigentümer. 

Ihre Sandra Lücking
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HAUSKAUF UND FINANZAMT

Ihr Makler vor Ort!

Wenn Sie ein Haus kaufen, dann erfährt das Finanzamt in der Regel sehr schnell davon 🏦 Dies deshalb, weil der Notar nach der Vertragsunterzeichnung 📝 den Hausverkauf unverzüglich an das Finanzamt meldet. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet ☝️  Das Finanzamt prüft daraufhin die Plausibilität der Finanzierung 💶 Denn wenn Sie ein Haus kaufen, möchten Sie u.U. natürlich die Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Dies geht jedoch nur dann, wenn Sie dem Fiskus auch Ihre Anschaffungskosten nachweisen können! 

 Das Finanzamt nutzt drei verschiedene Verfahren, um den Wert einer Immobilie zu bestimmen:   📍 das Vergleichswertverfahren  📍 das Ertragswertverfahren  📍 Sachwertverfahren   Es hängt immer von der Art der Immobilie und den verfügbaren Daten ab, welches Verfahren zur Anwendung kommt. 

Natürlich hat dieses Vorgehen auch eine steuerliche Seite, denn bei jedem Immobilienkauf bzw. -verkauf fallen Steuern an.   Als Käufer müssen Sie die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt bezahlen. Die Grunderwerbsteuer liegt in Niedersachesen bei 5 % Prozent des Kaufpreises. 

Ihre Sandra Lücking 
luecking-immo@ewetel.net
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RENOVIEREN VOR VERKAUF?

Renovieren vor dem Verkauf

Ihr Makler vor Ort!

Wer eine ein Haus oder eine Wohnung verkaufen will, der steht oft vor den Fragen: Muss ich vorher noch renovieren? Lohnt es sich, jetzt noch Geld in das Objekt zu stecken? 🤔

Eins vorneweg: Renovierungen erhöhen grundsätzlich die Attraktivität einer Immobilie. Je attraktiver die Immobilie daherkommt, desto einfacher lässt diese sich zu einem höheren Preis verkaufen 🏘️💰

Bevor mit der Renovierung begonnen wird, sollte jedoch überschlagen werden, wie viel Geld man für das Renovieren oder Sanieren ausgeben möchte. Denn finanziell bringt es gar nichts, wenn die Renovierung mehr kostet als letztlich mit einem höheren Kaufpreis erzielt werden kann. 

Als Immobilienmakler unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Bewertung Ihres Objekts. Wir beraten Sie, welche Maßnahmen notwendig sind, um einen tollen Preis zu erzielen. 

Kontaktieren Sie uns gerne 💻☎️ und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch! 

Ihre Sandra Lücking
E-Mail: luecking-immo@ewetel.net
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VERSICHERUNGEN BEIM HAUSKAUF

Ihr Makler vor Ort!

Versicherungen kündigen oder übergeben? 🤔  

Bei einem Hauskauf ist es so, dass die Gebäudeversicherung automatisch vom Vorbesitzer auf den neuen Eigentümer übergeht. Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. 

Der Verkäufer muss lediglich sämtliche Versicherungsunterlagen an den neuen Käufer übergeben und dafür sorgen, dass die Versicherung von dem Eigentümerwechsel erfährt.
Die Gebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer und schützt diese vor hohen Kosten für Reparaturen nach einem Versicherungsfall. Verpflichtend ist diese aber nicht.

Ab der Grundbuchumschreibung hat der Käufer einen Monat lang ein außerordentliches Kündigungsrecht. Er kann den Vertrag entweder fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. 

Sie haben noch Fragen, melden Sie sich gerne bei uns.


 

IMMOBILIE KAUFEN?

Immobilien kaufen

Ihr Makler vor Ort!

Sie sind noch unsicher, ob Sie eine Immobilie kaufen oder doch lieber bauen sollen?
Selbstverständlich gibt es dafür keine pauschale Antwort - das Lesen der Pro und Kontras kann Ihnen bei der Entscheidung behilflich sein.  
Ein großer Faktor sind auf jeden Fall Ihre Finanzen - stellen Sie sich direkt zu Beginn einen stichfesten Finanzplan auf, um einen Überblick zu haben, wie viel Geld Ihnen zur Verfügung steht.  

Die Vorteile des Kaufs einer Immobilie sind:
🌞 Geringerer Zeitaufwand im Vergleich zum Bau einer Immobilie
🌞 Feststehender Wert der Immobilie
🌞 Planungssicherheit
🌞 Unkomplizierte finanzielle Abwicklung  

Einige Nachteile beim Kauf einer Immobilie sind:
🌚 Die Abhängigkeit vom aktuellen Immobilienmarkt
🌚 Kaum vorhandene Förderungen
🌚 Selbstverwirklichung etwas begrenzt

 

Diese 5 finanziellen Gründe sprechen für den Bau oder Kauf einer Immbobilie:
1️⃣ Noch niedrige Finanzierungszinsen
2️⃣ Wohnungseigentum schützt vor Inflation
3️⃣ Immobilien bilden eine optimale Altersvorsorge
4️⃣ Verschiedene staatliche Fördermittel vom Staat
5️⃣ Kreditraten sorgen für finanzielle Disziplin  

Sie haben noch Fragen oder möchten den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie erfahren, dann melden Sie sich gerne bei uns. 




VERKAUFEN ODER VERMIETEN?

Haus verkauen oder vermietenIhr Makler vor Ort!

Viele Eigentümer stellen sich häufig die Frage, ob es eine Option wäre, ihre Immobilie zu verkaufen, statt zu vermieten.  

Was für einen Verkauf spricht:  
☝️ In den vergangenen 10 Jahren haben sich die Preise für Immobilien fast verdoppelt. Auch die Mieten sind in diesem Zeitraum deutlich gestiegen. Allerdings nicht so stark wie der Kaufpreis.  
☝️ Bei einem Verkauf fallen die Verwaltung der Immobilie und die Suche der Mieter weg.  
☝️ Es müssen keine etwaigen teuren Reparaturen oder Sanierungen getätigt werden, wenn das Haus verkauft wird.  

Was für eine Vermietung spricht:  
☝️ Nicht nur die Kaufpreise steigen, auch die Mietpreise schnellen immer weiter in die Höhe. Die Nachfrage nach Wohnraum wird immer größer. Der Mietmarkt bleibt ein Anbietermarkt.  
☝️ Wenn die Immobilie verkauft wird, so bekommt man auf einmal eine große Summe Geld auf sein Konto. Bei einer Vermietung können die Eigentümer jeden Monat mit festen Mieteinnahmen rechnen. So wird in den meisten Fällen ein attraktives Zusatzeinkommen erwirtschaftet. 

Sie brauchen Hilfe bei der Entscheidung? Wir sind für Sie da!  
Ihre Sandra Lücking
Telefon: 04494 – 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net



VERKAUF: MUSS ICH MICH AKTIV EINBRINGEN?

Ihr Makler vor Ort!

Sie haben einen Makler beauftragt und fragen sich jetzt, ob Sie trotzdem aktiv beim Verkauf Ihres Hauses mitwirken können? Die Antwort lautet: Ja! Natürlich dürfen Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie mitwirken. Aber das müssen Sie nicht. Sie können sich ganz beruhigt zurücklehnen und uns die Arbeit machen lassen 😎  
Wir machen Ihnen verschiedene Käufervorschläge und organisieren Termine für die Besichtigungen. Das letzte Wort haben aber selbstverständlich immer Sie als Verkäufer. Sie dürfen daher beispielsweise Kaufinteressenten ablehnen, wenn Sie das möchten. Auch kümmern wir uns um die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen, setzen den Kaufvertrag auf und kümmern uns um einen Notartermin.  

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne:  
Ihre Sandra Lücking
Email: luecking-immo@ewetel.net
Telefon: 04494 – 87 99 71


Ammerländer Nachmittag Erschienen in der aktuellen Ausgabe des "Ammerländer Nachmittag".
Ihr Makler vor Ort!





IM IMMOBILIENDSCHUNGEL ZURECHTFINDEN

Immobilienkauf erklärt

Ihr Makler vor Ort!
 
Für die meisten Menschen ist der Verkauf Ihrer Immobilie keine leichte Angelegenheit. Denn das ist ja auch keine alltägliche Sache. Im Normalfall verkauft man vielleicht eine Immobilie in seinem Leben. Daher ist es für Laien auch gar nicht einfach, sich im Immobilien-Dschungel zurechtzufinden.
 
Ein wichtiger Punkt ist die Bewerbung Ihrer Immobilie. Gehen Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen sorgfältig vor. Wichtige Unterlagen für mögliche Interessenten sind u.a.
 
 
📍 Grundrisse
 
📍 Grundbuchauszug
 
📍 Gültiger Energieausweis
 
📍 Baubeschreibung
 
📍 Bauzeichnungen
 
Auch der Text Ihrer Anzeige ist wichtig. Verlieren Sie sich nicht in Details und vermeiden Sie Zahlen. Die Beschreibung der Immobilie sollte kurz und markant erfolgen und die wichtigsten Informationen enthalten.
 
Haben Sie einen Käufer für Ihre Immobilie gefunden, geht es in die letzte Phase des Verkaufs: Die Gestaltung des Kaufvertrages und dessen notarielle Beurkundung. Viele Immobilienverträge haben standardisierte Passagen, welche auch verwendet werden können. Neben diesen üblichen und nötigen Abschnitten eines Kaufvertrages können aber auch zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden.
 
Sie wissen nicht, wie viel Ihre Immobilie kosten soll? Melden Sie sich gerne bei uns.
 



DARLEHEN VOR ABLAUF BEENDEN

Immobilien Darlehen

Ihr Makler vor Ort!

Wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen schneller tilgen möchten, so gibt es mehrere Möglichkeiten. Als erstes sollten Sie hierfür einen Blick in Ihren Kreditvertrag werfen. Dort sind alle Nebenbedingungen aufgeführt 💡
 
 
📌 Sind in Ihrem Vertrag Sondertilgungen vereinbart, so haben Sie die Möglichkeit, einen bestimmten Teilbetrag oder auch den vollständigen Ratenkredit zurückzuzahlen. Das senkt die Restschuld und verkürzt die Laufzeit.
 
 
📌 Liegt ein Rahmenkredit vor, erfolgt die Rückzahlung einschließlich der Zinsen flexibel. Das bedeutet, dass Sie selbst entscheiden, wann Sie wie viel tilgen. In der Regel wird jedoch eine Mindestrückzahlung vereinbart.
 
 
📌 Wenn Sie einen flexiblen Immobilienkredit vereinbart haben, können Sie Ihre Rate häufig mehrfach während der Zinsbindung anpassen.
 
Zahlen Sie Ihren Kredit vorzeitig ab, so ist oft eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese entschädigt das Kreditinstitut für die entgangenen Zinserträge.
 
Sie haben Fragen, melden Sie sich gerne bei uns.


 

SO STEIGERN SIE DEN WERT IHRER IMMOBILIE!

Den Wert einer Immobilie steigern

Ihr Makler vor Ort!

Investitionen in die eigene Immobilie sind in vielen Fällen sinnvoll und haben durchaus positive Auswirkungen. Gerade, wenn Sie Ihr Heim eines Tages verkaufen möchten, ist der Zustand der Immobilie mindestens ebenso wichtig, wie die Lage.
 
Auch bauliche Maßnahmen wie ein Glasfaseranschluss oder eine Photovoltaik-Anlage steigern den Wert beim Verkauf. In Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer thermischen Solaranlage erzeugen Sie sogar Heizwärme. Die eigene Energie vom Dach ist, gerade bei den aktuellen Gas- und Strompreisen, eine sinnvolle Investition. 
 
Aber nicht nur beim Verkauf profitieren Sie von einer wertvollen Immobilie. Es kann zum Beispiel nötig werden, dass Ihr Haus als Sicherheit für einen Kredit benötigt wird. Hier bewertet die Bank den Wert der Immobilie. 
 
Aber auch direkte positive Auswirkungen auf Ihren Alltag sind möglich, wenn Sie in Ihre Immobilie investieren. Hierzu zählen beispielsweise sinkende laufende Kosten. Wird die Heizungsanlage erneuert oder sogar komplett getauscht und intelligent gesteuert, sind teilweise bis zu 30 Prozent Kostenreduktion möglich. 
 
Durch gezielte Investitionen können Sie auch KfW-Förderungen in Anspruch nehmen. So minimieren sich die Investitionskosten und Umbaumaßnahmen lohnen sich gleich mehrfach.



FIXER UPPER- AUS ALT MACH NEU!

Haus renovieren

Ihr Makler vor Ort!

Das Prinzip von “Fixer Upper” ist, ein älteres und renovierungsbedürftiges Haus zu kaufen und dieses zu renovieren.
Die Vorteile ein älteres Haus zu erwerben und nach seinen Bedürfnissen umzubauen:
 
🟢 meist günstiger Kaufpreis
 
🟢 oftmals größere Grundstücke
 
🟢 die Bauzeit entfällt
 
🟢 Fördergelder für Modernisierungsmaßnahmen
 
Besichtigen Sie bei echtem Interesse die Immobilie immer mit einer zweiten Person, die Sie unterstützt. Lassen Sie sich realistische Angebote zur Renovierung erstellen. Prüfen Sie auch, welche Arbeiten Sie selbst übernehmen können, um Kosten zu sparen.
 
Tipp: In der US-amerikanischen Serie Fixer Upper renoviert das Ehepaar Chip und Joanna Gaines alte Häuser und macht aus ihnen wahrhaftige Traumimmobilien. Die Folgen können Sie beispielsweise auf Sixx nachschauen 😊


HAUS IN DER FAMILIE VERKAUFEN

Hausverkauf innerhalb der Familie

Ihr Makler vor Ort!

Das Haus innerhalb der Familie zu verkaufen, bringt einige Vorteile mit sich. Dabei sollten Sie beachten, dass der Wert nicht zu niedrig angesetzt wird, da das Finanzamt die Differenz als Teilschenkung ansehen könnte und somit die Schenkungssteuer anfällt.
 
 Aus diesem Grund empfehlen wir, trotzdem eine Immobilienbewertung durchführen zu lassen und das Haus zu einem realistischen Preis zu verkaufen.
 
 Die größten Vorteile eines Verkaufs an ein Familienmitglied sind:
 
 Erbschafts,- und Schenkungssteuer entfallen.
 
 Grunderwerbsteuer wird vermieden.
 
 Renovierungsmaßnahmen können als Werbemaßnahmen geltend gemacht werden.
 
 Die Übergabe kann nicht von anderen Familienmitgliedern, wie beispielsweise bei einer Schenkung, angefochten werden.
 
Zus
ätzlich zu den oben genannten Vorteilen bringt der Verkauf an ein Familienmitglied einen emotionalen Wert mit sich, da so sichergestellt wird, dass die Immobilie in guten Händen bleibt.
 
Spielen Sie mit dem Gedanken Ihre Immobilie an ein Familienmitglied zu verkaufen?
 
Melden Sie sich bei uns!


 

DIE REIHENFOLGE BEIM KAUF

Ablauf beim Hausverkauf

Ihr Makler vor Ort!

Beim Kauf einer Immobilie ist es wichtig, einen bestimmten Prozess einzuhalten, der Ihnen Planungssicherheit garantiert.
 
 
 Schon lange bevor Sie an Besichtigungen denken, sollten Sie sich mit der Finanzierung beschäftigen. 
 
 
 Wie viel Geld steht Ihnen monatlich zur Verfügung für Betriebskosten, Darlehensraten und etwaige Instandhaltungsarbeiten? 
 
 Machen Sie bei Banken einen Finanzierungs-Check und lassen Sie sich eine Vorab-Finanzierungszusage geben. 
 
 
 Nachdem Sie sich um die Finanzierung und das monatliche Budget gekümmert haben, können Sie damit beginnen, sich nach Immobilien umzusehen.
 
 
 Stellen Sie für sich eine Liste mit Punkten auf, auf die Sie nicht verzichten möchten: z.B. die Lage in der Nähe einer Schule oder einen Balkon.
 
 Nehmen Sie sich Zeit für die Besichtigungen und hören Sie auf Ihr Bauchgefühl, sowie auf Ihren Verstand.
 
 
 Nachdem Sie Ihre Traumimmobilie gefunden und einen guten Preis verhandelt haben, folgen die rechtlichen Schritte!
 
 
 Lassen Sie den Kaufvertrag durch den Notar aufsetzen und bei einem Termin mit dem Käufer beurkunden.

Ihre Sandra Lücking
Tel.: 04494 – 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net


5 FRAGEN VOR DEM KAUF

Eigentumswohnung kaufen

Ihr Makler vor Ort!
Beim Kauf einer Immobilie gibt es viele Punkte, die Sie zu beachten haben und im Vorfeld abklären sollten. Seien Sie nicht schüchtern und stellen Sie uns Maklern all Ihre Fragen.
 
Die 5 Punkte sollten angesprochen werden:
 
 
Betriebskosten: Fragen Sie nach der Höhe der monatlichen Betriebskosten, die Sie zu leisten haben. Passen diese in Ihr monatliches Budget? Prüfen Sie auch die letzten Jahresabrechnungen - kam es zu Guthaben oder Nachzahlungen?
 
 
Rücklagen: Wie hoch ist die bisherige Rücklage? Beachten Sie, dass Arbeiten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, über diese Rücklage bezahlt werden. Sollte dieser nicht die notwendige Höhe aufweisen, hat jeder Eigentümer Sonderleistungen zu begleichen.
 
 
Instandhaltungen: Sind in der Zukunft bereits Instandhaltungen geplant? Prüfen Sie auch die bereits erfolgten Instandhaltungsarbeiten, um sich einen Überblick zu verschaffen.
 
 
Sondereigentum & -nutzungsrechte: Gehören der Parkplatz, der Dachboden und der Keller zum Sondereigentum oder besteht daran nur ein Sondernutzungsrecht? Diese Angaben finden Sie auch in der Teilungserklärung.
 
 
Mängel: Welche Mängel in der Wohnung und im Haus sind bekannt? Werden diese vor dem Kauf noch behoben oder einigen Sie sich darauf, die Mängel selbst zu beheben?

Wir beantworten Ihnen bei Besichtigungen natürlich auch noch viele weitere Fragen! 😊
 

Ihre Sandra Lücking
Tel.: 04494 – 87 99 71
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VIRTUELLE 360° RUNDGÄNGE

Virtuelle Rundgänge Immobilien

Ihr Makler vor Ort!

Haben Sie bei Immobilieninseraten auch schon 360° Rundgänge entdeckt? 


Dieses Tool wird als Zusatz zu Fotos und auch Texten genutzt.
 
Doch können Sie diese auch ganz einfach erstellen und in Ihr Inserat einfügen?
Das Erstellen der virtuellen Rundgänge ist nur mit speziellen Kameras möglich. Die aufgenommen Kugelpanoramen werden danach mit einer eigenen Software verbunden und bearbeitet.
 
Es ist eine wunderbare Möglichkeit, die es Interessenten ermöglicht, sich zusätzlich zu dem beschreibenden Text und den Fotos ein ausführliches Bild der Immobilie zu machen. Dadurch festigt sich bei vielen die Entscheidung die Immobilie besichtigen zu wollen, oder sie entscheiden sich zu diesem Zeitpunkt schon dagegen.
 
Ein immenser Vorteil für Sie, denn dadurch sparen Sie Zeit und es werden nur die Personen zur Besichtigung eingeladen, die wirkliches Interesse haben!

Ihre Sandra Lücking
Tel.: 04494 – 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net

 



 

FORTBILDUNG

Weiterbildung online

Ihr Makler vor Ort!

Heute steht wieder Fortbildung auf dem Programm. Diesmal zum Thema Schimmelbildung in Häusern.

15.11.2021

SMART HOME - FLUCH ODER SEGEN?

Smarthome

Ihr Makler vor Ort! 

Die Installation von Smart Home-Systemen gehört oftmals schon zu den Must-haves beim Bau einer Immobilie.
 
Doch nach wie vor scheiden sich hier die Geister: Ist diese Modernisierung im Zuhause ein Segen oder doch ein Fluch?
 
Smart Home-Systeme gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen. Vom simplen Steuern der Musik mit Alexa bis hin zur Überwachung des ganzen Hauses.
 
Es gibt unzählige Vorteile für die Nutzung und Implementierung dieser Systeme:
Man kann…
 
 
 ...die Kaffeemaschine schon vom Bett aus einschalten.
 
🎼 ...die Musik im ganzen Haus steuern.
 
🤿 …eine Zufallssteuerung der Lichter, Jalousien und des Fernsehers aktivieren, während Sie in der Karibik tauchen sind.
 
📲 …von überall auf die Videoüberwachung des Eigenheims zugreifen.
 
 das Heizungssystem durch Automatisierungen oder auch Vernetzungen mit dem Fenster intelligent nutzen.
 
Es gibt etliche Anbieter, die oftmals nicht zusammen funktionieren und die Preisgestaltung bleibt oft undurchsichtig.
Die Systeme sind nicht von Anfang an “allwissend” - Sie müssen es Ihnen beibringen - auch das ist mit einem Zeitaufwand verbunden.
 
Haben Sie Smart Home-Systeme implementiert und was ist Ihre Meinung dazu?

Ihre Sandra Lücking
Tel.: 04494 – 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net

10.11.2021

KOPF- ODER BAUCHMENSCH?

Immobilienkauf Kopf- oder Bauchentscheidung

Ihr Makler vor Ort! 

Sind Sie auch der totale Bauchmensch und verlassen sich bei wichtigen Entscheidungen meist auf Ihre Intuition und Ihren Bauch? Dann raten wir Ihnen bei Besichtigungen einen Kopfmenschen mit dabei zu haben.
 
 Auch wenn das Gefühl “angekommen zu sein” und sich wohl zu fühlen Kriterien sind, ein Angebot für Ihre Traum-Immobilie abzugeben, gibt es sachlich relevante Punkte, die nicht außer Acht gelassen werden sollten:
 
 
🔗 Bausubstanz der Immobilie
 
🔗 Qualität und Beschaffenheit der Fenster
 
🔗 Höhe der Nebenkosten
 
🔗 nötige Instandhaltungs,- und Instandsetzungsarbeiten
 
🔗 versteckte Mängel
 
🔗 Energieausweis
 
🔗 Nachbarschaft
 
 Erstellen Sie schon vor Besichtigung der Immobilie eine Checkliste mit Punkten, die Sie vor Ort prüfen, sowie den Verkäufer fragen möchten. Nachdem Sie alle nötigen Informationen gesammelt haben, können Sie das Ergebnis mit Ihrem Bauchgefühl abstimmen und eine Entscheidung treffen.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihre Sandra Lücking
Tel: 04494 – 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net

02.11.2021


 

Immobilienverkauf im Winter?

Haus verkaufen in der dunklen Jahreszeit

Ihr Makler vor Ort! 

Haben Sie sich diese Frage auch schon gestellt? Wer will denn auch bei Schnee und Eis zu Besichtigungen fahren? 🥶
 
Interessenten, die wirklich ernsthaftes Interesse an Ihrer Immobilie haben, werden bei jedem Wetter Zeit und Möglichkeit finden, sie zu besichtigen. In der warmen Jahreszeit gibt es viel mehr Personen, die “einfach mal schauen möchten”, was der Markt zu bieten hat.
 
Der Irrglaube, nur bei Schönwetter mit guten Temperaturen die Immobilie an den Mann (oder die Frau) zu bringen, ist weit verbreitet - aus diesem Grund können Sie im Winter mit weniger Konkurrenten rechnen. 
😊
 
Dies ist jedoch nicht der einzige Vorteil: Bei weniger zum Verkauf stehenden Häusern, entsteht auch oftmals ein Konkurrenzkampf zwischen den Interessenten - sie versuchen sich immer wieder zu überbieten. Und schießen sogar weit über den Angebotspreis hinaus.
 
Wir fahren mit Ihnen durchs Schneegestöber und nutzen den Winter-Vorteil!
 
Melden Sie sich einfach unter 04494 – 87 99 71 oder luecking-immo@ewetel.net
 
Ihre Sandra Lücking
27.10.2021

Fragen vor dem Verkauf

Fragen zum Immobilienkauf
Ihr Makler vor Ort!

Der Verkauf der eigenen Immobilie ist für die meisten Hauseigentümer die größte Transaktion ihres Lebens. Aus diesem Grund sollten Sie den Verkauf sorgfältig planen und sich im Vorfeld einige wichtige Fragen stellen:
 
 
 Wann ist der beste Zeitpunkt, um die Immobilie zu verkaufen?
 Wenn Sie Ihre Immobilie nicht aus einem guten Grund, bspw. bei Scheidung, zeitnah verkaufen müssen, sollten Sie günstige Umstände berücksichtigen. Das können eine hohe Nachfrage und Immobilienpreise ebenso sein wie die Voraussetzungen für den Wegfall der Spekulationssteuer.
 
 
 Fallen Steuern beim Hausverkauf an?
 Ja, unter Umständen wird eine Spekulationssteuer fällig. Diese kann aber umgangen werden, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilie mindestens 10 Jahre liegen, Sie diese ausschließlich selbst genutzt oder Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufes und den letzten zwei Jahren selbst bewohnt haben.
 
 
Welchen Verkaufspreis kann ich für meine Immobilie ansetzen?
 Den Wert einer Immobilie nur zu schätzen, macht wenig Sinn: Im schlimmsten Fall liegen Sie darunter und machen Verlust. Lassen Sie am besten den Immobilienwert professionell ermitteln. Ein erfahrener Makler oder Sachverständiger nennt Ihnen einen sinnvollen Verkaufspreis.
 
 
 Brauche ich einen Energieausweis?
 Ja, den brauchen Sie, denn seit 2015 ist ein gültiger Energieausweis, dem man Verbrauchswerte und Energiebedarf der Immobilie entnehmen kann, verpflichtend.
 
 
Welche Punkte gehören in den Kaufvertrag?
 Es gibt sehr gute Vorlagen für Verträge im Internet. Dass Namen und Adressen aufgeführt sein müssen, damit der Vertrag gültig ist, sollte klar sein. Die Aufführung vorhandener Mängel, der Mitverkauf von Dingen, die Zusicherung bestimmter Eigenschaften, der Haftungsausschluss von Mängeln und der Vermerk „Verkauft wie besehen!“ sollten enthalten sein. Oft bereitet auch der Notar den den Kaufvertrag vor - lassen Sie sich dort beraten.


 
 Soll ich mit oder ohne Makler verkaufen?
 Ohne einen Makler haben Sie die Fäden ganz in der Hand, müssen sich aber um alles selbst kümmern, was Zeit kostet. Andersherum profitieren Sie mit Makler von seiner Expertise und seinen Kontakten und sparen Zeit.
 
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen – wir beraten und unterstützen Sie gern!
 

Ihre Sandra Lücking
Telefon: 04494 – 87 99 71

E-Mail: 
luecking-immo@ewetel.net

19.10.2021

Was ist ein Kataster?

Was ist ein Kataster

Ihr Makler vor Ort!

Es gibt Begriffe, die man schon gehört hat, aber von denen man nicht genau weiß, was sie eigentlich bedeuten. Heute wollen wir deshalb den Begriff „Kataster“ erläutern.

Was meinen Sie, ist ein Kataster?

A - Eine Eigentümergemeinschaft
B - Ein Vorkaufsrecht des Mieters
C - Eine besondere Art der Gebäudehaftpflichtversicherung
D - Ein amtliches Grundstücksverzeichnis

Antwort D ist richtig!
Der Begriff „Kataster“ bezeichnet ein auf Vermessungsdaten beruhendes Grundstücksverzeichnis einer bestimmten Region. Darin eingetragen sind sämtliche Grundstücke – auch Flurstücke genannt – mit ihren Eigenschaften wie Lage, Größe, Nutzung und Eigentümer. Allgemeine Auskünfte oder Einsicht erhält jeder, der Interesse hat. Detaillierte Auskünfte werden allerdings nur an Personen erteilt, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, beispielsweise im Falle eines Grundstückskaufs. Das (Liegenschafts-)Kataster findet man im Katasteramt.

Ihre Sandra Lücking
Tel. 04494 - 87 99 71

Wohnrecht und Hausverkauf

Haus verkaufen mit Wohnrecht

Ihr Makler vor Ort!

Darauf kann man mit einem klaren „Ja“ antworten! Hier die wichtigsten Fakten in Kürze:
 
➡️ „Kauf bricht Wohnrecht nicht!“ – Das heißt, die Wohnrechte bleiben auch nach dem Verkauf bestehen. Eine Zustimmung zum Verkauf muss vom Wohnrechtinhaber allerdings nicht eingeholt werden.
 
➡️ Für Immobilien ohne bestehendes Wohnrecht werden häufig höhere Preise erzielt und auch schneller Interessenten gefunden. Das liegt daran, dass der Käufer über eine „unbelastete“ Immobilie sofort und frei verfügen kann, weil er keine Rücksicht auf jemanden nehmen muss.
Der Verkaufserlös reduziert sich um die fiktive Miete, die dem neuen Eigentümer durch das bestehende Wohnrecht entgeht. 
 
➡️ Das lebenslange Wohnrecht lässt sich nur durch Zustimmung des Wohnrechtinhabers aufheben. In der Regel ist dem Berechtigten in diesem Fall ein Ausgleichsbetrag zu zahlen.
Fazit: Bei einer Immobilie mit Wohnrecht kann es sein, dass der Verkaufsprozess länger dauert und es weniger Interessenten gibt, ist aber durchaus möglich die Immobilie zu verkaufen. Wir helfen Ihnen gerne!
Ihre Sandra Lücking
Tel.: 04494 - 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net

06.10.2021

DOKUMENTE FÜR DIE WERTERMITTLUNG

Immobilien Wertermittlung

Ihr Makler vor Ort!
Wenn wir einen Termin mit unseren Kunden zur Wertermittlung vereinbaren, bekommen wir oft die Frage gestellt, ob und was für das Gespräch und die Besichtigung vorbereitet werden soll.
Damit wir Ihre Immobilie möglichst genau einschätzen können, wären tatsächlich ein paar Infos und Dokumente hilfreich. Sollten Ihnen diese noch nicht vorliegen, ist das auch nicht weiter schlimm. Mit Ihrer Einverständnis können wir diese auch selbst im Nachhinein bei den zuständigen Ämtern und Ansprechpartnern besorgen. 
Hier ist unsere Checkliste für die wichtigsten Infos und Dokumente:
- Infos zur Immobilie: Größe von Wohn- und Nutzfläche, Baujahr, ggf. ein Grundriss
- Infos über kürzliche Reparaturen oder Schwachstellen, Modernisierungen, Umbauten und Sanierungen
- Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte und Bauplan
- ggf. Angaben zur Höhe der Miete, wenn die Immobilie vermietet ist
- ggf. eine Teilungserklärung und Angaben zum Hausgeld, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt
Für eine Wertermittlung oder Fragen vorab, melden Sie sich gerne bei uns.
Ihre Sandra Lücking
Tel. 04494 - 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net

Es ist immer wieder schön, wenn Kunden zufrieden sind!

Präsent ins Büro gebrachtMit diesem schönen Präsent wurde ich heute meinem Kunden Andreas überrascht. 

14.09.2021

Die Immobilie richtig vererben!

Haus vererbenIhr Makler vor Ort!

Eine Immobilie gibt der Familie Sicherheit und ist ein bleibender Wert, den man an Kinder und Enkelkinder weitergeben kann. Doch wie kann man dieses „Weitergeben“ sinnvoll und kostengünstig gestalten? Das erfahren Sie hier:
 
 
 Testament
Natürlich können Sie sich auf die gesetzliche Erbfolge verlassen, doch in einem Testament können Sie klar festlegen, wer Ihre Immobilie bekommen und was mit ihr geschehen soll.
 
 
 Vererben
Wenn Sie Ihre Immobilie vererben, fällt für die Begünstigten eine Erbschaftssteuer an, deren Höhe sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet. Für Familienangehörige gibt es Freibeträge. Vorteil: Sie bleiben bis zu Ihrem Lebensende Besitzer Ihrer Immobilie und können im Idealfall auch bis dahin darin wohnen bleiben.
 
 
 Schenkung
Durch eine Schenkung können Sie Ihre Immobilie schon zu Lebzeiten an Ihre Angehörigen weitergeben. Es gelten die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie bei einer Erbschaft, allerdings können die Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden. Möchten Sie weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen, vereinbaren Sie ein Wohnrecht.
 
Lassen Sie sich in solch einem Fall gern von uns helfen. Mit unserer Erfahrung finden wir eine Lösung für alle beteiligten Parteien.
 
Ihre Sandra Lücking
Telefon: 04494 – 87 99 71
E-Mail: sandra.luecking@ewetel.net

13.09.2021

Diese Versicherungen sollten Immobilienbesitzer kennen:

Immobilie und Versicherung


Ihr Makler vor Ort!

➡️ Wohngebäudeversicherung
Sie springt ein, wenn Sachschäden am Haus durch Feuer, Sturm oder kaputte Rohrleitungen entstanden sind.

➡️ Hausratversicherung
Für Schäden, die am Inventar entstehen, z. B. durch einen Wasserrohrbruch oder durch Vandalismus bei einem Einbruch, haftet die Hausratversicherung.

➡️ Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Um abgesichert zu sein, wenn ein Schaden nicht nur einen selbst, sondern auch Nachbarn oder Fremde betrifft, sollte diese Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Beispielsweise wenn ein Passant im Winter auf dem nicht geräumten Gehweg vor dem Haus stürzt und sich verletzt oder durch den Wasserrohrbruch nicht nur das eigene Haus beschädigt wird.
Wer in einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wohnt, kann sich hier auf seine Privathaftpflichtversicherung berufen. 🏠

➡️ Elementarschadenversicherung
Leben Sie in einem Gebiet, in dem es zu Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben kommen kann, empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer Elementarschadenversicherung. 🏠

❗️ Grundsätzlich gilt:
Nicht jede Versicherung ist für jeden Immobilienbesitzer sinnvoll. Ein auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittener Versicherungsschutz ist natürlich der beste!

Ihre
Sandra Lücking
Telefon: 04494 - 87 997 1
E-Mail: luecking-immo@ewetel.net

08.09.2021

Immobilienpreise 2021

Der richtige Immobilienpreis

Ihr Makler vor Ort!

Die aktuelle Entwicklung auf dem Immobilienmarkt wird von zwei Seiten besonders genau verfolgt – den Verkäufern von Immobilien und potenziellen Käufern. Die einen fragen sich, ob es ein guter Zeitpunkt zum Verkauf ist, die anderen, ob sie es sich auch noch in naher Zukunft leisten können, eine Immobilie zu kaufen.

Betrachtet man die jetzige Lage, kann man beiden Parteien nur sagen: JA! ✅

💡 Denn zum einen wird die Nachfrage nach Immobilien nicht abreißen, weil sich nach wie vor und trotz Corona viele Menschen den Traum von einem eigenen Heim erfüllen möchten. Die fortwährend hohe Nachfrage wird einen weiteren, wenn auch nicht ganz so rasanten Anstieg der Immobilienpreise bewirken. 

👉🏼 Für Immobilienbesitzer heißt das, dass Sie bei zeitnahem Verkauf einen guten Preis erzielen werden.
Kaufinteressenten hingegen dürfen mit gleichbleibend niedrigen Zinsen rechnen, wodurch die hohen Kaufpreise weiterhin relativ gut ausgeglichen werden können. Die Banken prüfen zudem genau und kalkulieren eher konservativ, was auch heißt, dass zukünftige Eigentümer Eigenkapital lediglich für die Erwerbsnebenkosten benötigen und den Rest finanzieren können.

Ihre
Sandra Lücking
Telefon: 04494 - 87 997 1
E-Mail: luecking-immo@ewetel.net

01.09.2021

Haus verkaufen mit Makler

Ihr Makler vor Ort!

Immobilie mit oder ohne Makler verkaufen? 
Finden Sie es mithilfe unseres Tests heraus!
 
1. Sie haben bereits früher einmal eine Immobilie verkauft?
2. Den Wert Ihrer Immobilie kennen Sie und können daraufhin den Verkaufspreis festlegen?
3. Welche Dokumente Sie benötigen, wissen Sie und auch, wo Sie diese bekommen?
4. Sie haben den Überblick darüber, auf welchen Wegen Sie Ihre Immobilie vermarkten können?
5. Ein aussagekräftiges Exposé zu erstellen, ist kein Problem für Sie?
6. Die Bedeutung des Begriffes „Auflassungsvormerkung“ ist Ihnen bekannt?
7. Sie verfügen über genügend Zeit, die Besichtigungstermine zu organisieren und durchzuführen?
8. In vertraglichen Fragen rund um den Immobilienverkauf sind Sie fit?
 
 
 5 oder mehr Fragen mit „Ja“ beantwortet: Sie sind sehr gut informiert und können den Verkauf selbst wagen. Trotzdem können Sie von der Expertise eines Maklers profitieren.
 
 
 5 oder mehr Fragen mit „Nein“ beantwortet: Sie sollten lieber nicht ohne Makler verkaufen.
 
 
/ 4 Fragen mit Ja und 4 mit Nein beantwortet: Die Beratung durch einen Makler kann nicht schaden!
 
Sie haben noch keinen Makler im Kopf, der Sie unterstützen kann? Melden Sie sich gerne bei uns!
 
Ihre Sandra Lücking
 Telefon: 04494 – 87 99 71
E-Mail: luecking-immo@ewetel.net

23.08.2021


Wie lange dauert es, bis ein Haus verkauft ist?

Ihr Makler vor Ort!

Wie lange es dauert, bis eine Immobilie verkauft ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Wir geben Ihnen einige Anhaltspunkte:

🖍Durchschnittlich dauert es zwei bis sieben Monate, bis eine Immobilie verkauft ist.

🖍Bedenken Sie bitte, dass der Käufer die Finanzierung klären, Sie einen gemeinsamen Termin beim Notar für die Vertragsunterzeichnung vereinbaren müssen, und dass ab da vier bis sieben Wochen vergehen können, bis die Vormerkung für den Käufer im Grundbuch eingetragen und der Kaufpreis bezahlt ist.

🖍Sorgen Sie aber zunächst dafür, dass auf der Grundlage des Marktwertes Ihrer Immobilie ein korrekter und realistischer Wert der Immobilie ermittelt wird. Lage, Ausstattung und Zustand sind dabei entscheidende Faktoren für die Bewertung. Ist der Kaufpreis angemessen und sind möglichst viele Faktoren optimal, erhöht das die Chancen für einen schnellen Verkauf.

🖍Durch eine clevere Vermarktung Ihrer Immobilie, z. B. durch ein aussagekräftiges Exposé und Inserate in unterschiedlichen Portalen, können Sie den Prozess beschleunigen.

Hierzu ist es ratsam, einen Makler einzuschalten. Er sorgt für eine korrekte Wertermittlung und weiß, wie und wo er die Immobilie vermarkten muss. 
Wir beraten Sie gern!

Ihre Sandra Lücking
Telefon: 04494 – 87 99 71
E-Mail: luecking-immo@ewetel.net

16.08.2021

Regeln für Hausnummern

Ihr Makler vor Ort!

Hausnummer

🈴 Bis ins 18. Jahrhundert hinein existierten in vielen Orten Europas keine Hausnummern. Boten und Besucher hatten es also verdammt schwer, das richtige Haus zu finden.


Paris war schließlich die erste Stadt, die ihre Häuser zählte und mit Nummern versah.  Heutzutage hat natürlich auch hier bei uns jedes Gebäude seine eigene Hausnummer. 


⚠️ Aber, Sie dachten es sich sicher schon, Hausnummer ist nicht gleich Hausnummer, es gibt so einiges zu beachten. Fakt ist, jeder Immobilienbesitzer hat laut Baugesetzbuch sein Grundstück mit der Hausnummer zu versehen, die die Gemeinde festgelegt hat.
Die Vorgaben zu Größe, Material, Beleuchtung und Anbringungsort indes macht jede Gemeinde selbst: 


➡️ So müssen Hausnummern in Berlin und Hamburg immer beleuchtet sein. 


➡️ In Halle/S. darf der Buchstabe hinter der Ziffer nur kleingeschrieben werden, in Darmstadt aber groß. 


➡️ In München wiederum dürfen Hausnummern nur auf kobaltblau emaillierte Eisenblechschilder gedruckt werden. 


Bei Verstößen drohen vielerorts Bußgelder. Das Bauamt bzw. die Stadtverwaltung geben Auskunft zu den örtlich geltenden Vorschriften!


In unserer Region sehen die Behörden das glücklicherweise nicht so streng.


Sie haben Fragen rund um das Thema Immobilien oder überlegen, Ihr Haus zu verkaufen? Wir sind gerne für Sie da.
Tel. 04494 - 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net


28.07.2021


Gehört der Balkon zur Wohnfläche

Ihr Makler vor Ort!

Gehört der Balkon zur Wohnfläche?

Für Sie ist der Fall klar. Da Sie Ihren Balkon aufgrund der Jahreszeiten nicht jederzeit nutzen bzw. bewohnen können, wird er auch nicht zur Wohnfläche berechnet.
Das stimmt leider nicht.
Balkone fließen zwar meist nicht in voller Größe mit in die Wohnungsgröße ein, werden jedoch anteilig berücksichtigt.
Wie Ihr Balkon in die Berechnung der Wohnfläche genau einfließt, hängt davon ab, wann der Mietvertrag unterschrieben wurde oder auch was unterschrieben wurde.
 
Für Mietverträge, die nach dem 01. Januar 2004 …
…geschlossen wurden, gilt die sogenannte Wohnflächenverordnung.
Diese sieht vor, dass Balkone zu 25 % und höchstens zu 50 % angerechnet werden.
 
 
Ältere Mietverträge (bis 31.12.2003) …
…fallen unter die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz.
Hier ist grundsätzlich eine Anrechnung von bis zu 50 % möglich.
 
Dann gibt es noch Berechnung nach DIN 283 …
…die eigentlich seit August 1983 ungültig ist, aber u. U. noch vorkommen kann.
Balkonflächen werden in dem Fall nicht berücksichtigt.
 
Bei der Berechnung nach der DIN 277…
… werden Balkonflächen mit 100 % berechnet.
 
 
💡 Hinweis
Wenn Sie genau wissen möchten, welches Regelwerk ortsüblich ist, können Sie sich bspw. an die Stadt oder die Gemeinde.

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich gerne an mich.
Ihre Sandra Lücking
Tel. 04494 - 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net


21.07.2021

Eine nette Überraschung vom Kunden

Präsent im Büro

Ihr Makler vor Ort!
Mit einem wunderschönen Blumenstrauß, einer tollen Karte und Schokolade überraschte mich heute Familie Brunn. Sie haben ihr neues zu Hause durch mich gefunden.

30.06.2021

Teure Fehler beim Hausverkauf

Eine Immobilie zu verkaufen, ist gar kein so leichtes Unterfangen, können sich doch hier und dort kostspielige Fehler einschleichen.
 
 Wo denn bitte, fragen Sie sich jetzt?
 
 Zum Beispiel bei der Festlegung des Verkaufspreises! Wird dieser zu hoch angesetzt, dauert es meistens lange, bis sich ein Interessent findet. In dieser Zeit müssen Sie nicht nur Ihr neues Domizil finanzieren, sondern auch die Suche nach einem potenziellen Käufer. Im umgekehrten Fall verlieren Sie durch einen zu niedrigen Verkaufspreis bares Geld.
 
 Ein weiterer Stolperstein können wichtige Unterlagen sein. Unklarheiten und Widersprüche wirken abschreckend auf jeden Käufer. Um sicher zu sein, dass das Objekt frei von Einschränkungen ist, sollte rechtzeitig Einsicht ins Grundbuch genommen werden. Baupläne und Grundrisse sollten einem Käufer ohne Probleme vorgelegt werden können, ebenso wie ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Fehlen Unterlagen, verzögert sich der Verkauf oder der Interessent springt ab.
 
 Sie möchten auf der sicheren Seite sein? Dann kontaktieren Sie uns.
 Sandra Lücking
 Tel. 04494 – 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net

 24.06.2021

Wohnung kaufen und vermieten?

Hier unsere Tipps, damit sich die Vermietung lohnt:

 

🖍 Planen Sie langfristig, denn darauf ist eine Vermietung normalerweise ausgelegt. Dadurch lassen sich solide Finanzierungspläne aufstellen, die Steuern sparen und eine gute Rendite sichern. Wenn Sie die Immobilie zehn Jahre oder länger behalten, müssen Sie zudem keine Spekulationssteuer zahlen.

 

🖍 Berechnen Sie die Miete fair und auf der Grundlage des Mietspiegels. So schaffen Sie eine gute Basis für das Verhältnis mit Ihrem Mieter. Um einen Gewinn für sich zu generieren, können Sie einen Staffel- oder Indexmietvertrag abschließen.

 

🖍 Investieren Sie durch regelmäßige Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen in Ihre Immobilie. So steigern Sie nicht nur deren Wert, sondern machen Sie auch attraktiver für Mieter, die dann wiederum bereit sind, einen höheren Mietpreis zu zahlen.

 

🖍 Betrachten Sie nicht nur die monetäre Seite. Ein klar formulierter Mietvertrag, der auch vermeintlich heikle Punkte wie z. B. die Haustierhaltung von vornherein regelt, und eine transparente Abrechnung der Nebenkosten tragen zur beiderseitigen Zufriedenheit bei.

 

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Ihre Sandra Lücking
Tel.: 04494 - 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net

17.06.2021

Spekulationssteuer beim Hausverkauf Ihr Makler vor Ort!

DIE SPEKULATIONSSTEUER

In Deutschland wird eine Spekulationssteuer auf knappe Güter wie Immobilien erhoben, wenn diese mit Gewinn verkauft werden. wenn die Spekulationsfrist nach dem Kauf unterschritten wird.
 Die Spekulationssteuer kann umgangen werden, ...
 
 a) ...wenn man die Immobilie erst 10 Jahre nach dem Erwerb verkauft oder
 b) ...wenn man nachweist, dass man im Verkaufsjahr und den letzten beiden Jahren die Immobilie selbst bewohnt hat.
 c) ...wenn Ihre Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, die Immobilie bewohnen,
 d) ...wenn man einen Mietkaufvertrag mit dem potenziellen Käufer abschließt oder
 e) ...wenn man die Immobilie verschenkt.
 
 Sie sind unsicher bezüglich der Spekulationssteuer?
 
 Wir helfen Ihnen gern und bringen Licht ins Dunkle.
Ihre Sandra Lücking
Telefon: 04494- 87 99 71
E-Mail: luecking-immo@ewetel.net



Einfamilienhaus gesucht Wir suchen für unsere Kunden Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser zum Kauf im Bereich Bösel, Garrel, Friesoythe, Edewecht, Bad Zwischenahn, Oldenburg, Wardenburg, Saterland, Cloppenburg
Für unseren Kunden suchen wir in Garrel oder Friesoythe ein Einfamilienhaus zum Kauf.
Benötigt werden insgesamt 5 Zimmer auf 150-220 qm. Ein dazugehöriges Grundstück ab 600 m² würde die Sache perfekt machen.
In der Nähe des Hauses sollte es eine Kita und Supermärkte geben, die innerhalb von 15 Minuten fußläufig zu erreichen sind.
Sie möchten zufällig Ihr Einfamilienhaus verkaufen oder kennen jemanden, der sein Haus verkaufen möchte? Dann würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.


11.06.2021 


Sie möchten Eigenbedarf anmelden?

Bei einer Eigenbedarfskündigung müssen Sie als Vermieter bestimmte Formalien und Fristen beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.


 
📌 Formalitäten
 Teilen Sie Ihrem derzeitigen Mieter den Eigenbedarf mit, müssen folgende Informationen Ihrem Kündigungsschreiben aufgeführt werden:
 
 Welche Person wird künftig die Wohnung beziehen und welche Art des Verhältnisses besteht zu Ihnen?
 Hinweis: Berechtigt sind lediglich Sie selbst, Familienmitglieder, wie bspw. Kinder, Eltern, Nichten etc. und Angehörige Ihres Haushaltes, wie Kinder aus Ihrer vorherigen Beziehung eines nichtehelichen Lebensgefährten oder auch Pflegepersonal.
 
 Eine genaue Begründung, warum der Wohnbedarf besteht.
 
 Die Information über das gesetzliche Widerspruchsrecht Ihres Mieters inkl. der Form- und Fristerfordernis.
 Hinweis: Sollte Ihr Mieter Widerspruch einlegen, so muss dies spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich erfolgen.
 
 Sollten Sie eine Alternativwohnung zur Verfügung haben, so müssen Sie diese laut Gesetz Ihrem Mieter als Alternative anbieten.


 
📌 Fristen
 Selbstverständlich können Sie Ihren Mieter nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen. Auch bei Eigenbedarf gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich nach der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses richten:
 - Mietdauer bis 5 Jahre = 3 Monate Kündigungsfrist
 - Mietdauer 5 bis 8 Jahre = 6 Monate Kündigungsfrist
 - Mietdauer > 8 Jahre = 9 Monate Kündigungsfrist


 Über Sonderfälle können wir uns gern in einem persönlichen Gespräch austauschen.


02.06.2021


Aktuelles

Wir suchen aktuell im Kundenauftrag:
- Einfamilienhaus oder Doppelhaus-
   hälfte in Friesoythe und Umgebung zu kaufen
- Einfamilienhaus in Bösel zu kaufen
- Familienfreundliches Ein-oder Zweifamilienhaus
   in Garrel zu kaufen
- Häuser in Wardenburg zu kaufen
- Grundstücke


Das beste Alter vür den Immobilienkauf!

Dies vorab: Es gibt kein ideales Alter für den
Immobilienkauf! Entscheidend sind vielmehr solche
Faktoren wie finanzielle Sicherheit und persönliche
Lebensweise. Schauen wir uns die verschiedenen
Altersgruppen und das Für und Wider darin an.

🆗 Anfang 20 – jetzt schon eine Immobilie?
Vorteil: Schuldenfreiheit mit Erreichung des
Rentenalters
Nachteil: örtlich gebunden, deshalb unflexibler in
puncto Job in einer anderen Stadt, fehlendes
Eigenkapital und Einsteigergehalt bedingen höhere
Tilgungsrate

🆗 30 bis 40+ – genau jetzt eine Immobilie?
Vorteil: höheres Gehalt und angespartes Eigenkapital
erhöhen Chancen auf günstigen Kredit, Chance auf
Abbezahlung bis zum Rentenalter hoch
Nachteil: finanzielle Flexibilität in dieser
entscheidenden Lebensphase – Familie & Karriere –
eingeschränkt

🆗 50 bis 60+ – warum noch eine Immobilie?
Vorteil: gutes Gehalt und angespartes Eigenkapital
ermöglichen Finanzierung
Nachteil: weniger Zeit, den Kredit in angemessener
Weise zu tilgen, höhere Tilgungsraten

Jedes Alter birgt gewisse Vor- und Nachteile im
Hinblick auf den Immobilienkauf, deshalb gilt es, genau
hinzusehen und sich vom Profi beraten zu lassen.

Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

25.05.2021


Der Mieter stirbt, was nun?

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch, wenn der Mieter stirbt.

➡️ Lebte der Mieter allein, gehen all seine Rechte und Pflichten auf seine Erben über. Diese können das Mietverhältnis zu den bestehenden Konditionen fortführen oder den Mietvertrag per Sonderkündigungsrecht beenden. Gibt es keine Erben, fällt der Mietvertrag dem Staat zu. 

➡️ Leben Angehörige oder Mitmieter im Haushalt des verstorbenen Mieters, überträgt sich das Mietverhältnis auf sie. Diese sogenannten eintrittsberechtigten Personen – z. B. Kinder oder Lebensgefährten – haben dann ein außerordentliches Kündigungsrecht.

➡️ Der Vermieter hat eintrittsberechtigten Personen gegenüber nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Gegenüber den Erben hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht ohne Angabe von besonderen Gründen. Wichtig ist hier die Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat nach Kenntnis des Ablebens. Gibt es weder Erben noch eintrittsberechtigte Personen, kann der Vermieter einen kostenfreien Antrag auf Nachlasspflegschaft zur Kündigung der Mietwohnung beim Amtsgericht stellen.

Sie möchten die Wohnung oder das Haus nicht noch einmal vermieten, sondern lieber verkaufen? Wir unterstützen Sie gerne dabei!

28.05.2021

Diese Versicherungen sollten Immobilienbesitzer kennen:

Immobilie und Versicherung


➡️ Wohngebäudeversicherung
Sie springt ein, wenn Sachschäden am Haus durch Feuer, Sturm oder kaputte Rohrleitungen entstanden sind.

➡️ Hausratversicherung
Für Schäden, die am Inventar entstehen, z. B. durch einen Wasserrohrbruch oder durch Vandalismus bei einem Einbruch, haftet die Hausratversicherung.

➡️ Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Um abgesichert zu sein, wenn ein Schaden nicht nur einen selbst, sondern auch Nachbarn oder Fremde betrifft, sollte diese Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Beispielsweise wenn ein Passant im Winter auf dem nicht geräumten Gehweg vor dem Haus stürzt und sich verletzt oder durch den Wasserrohrbruch nicht nur das eigene Haus beschädigt wird.
Wer in einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wohnt, kann sich hier auf seine Privathaftpflichtversicherung berufen. 🏠

➡️ Elementarschadenversicherung
Leben Sie in einem Gebiet, in dem es zu Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben kommen kann, empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer Elementarschadenversicherung. 🏠

❗️ Grundsätzlich gilt:
Nicht jede Versicherung ist für jeden Immobilienbesitzer sinnvoll. Ein auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittener Versicherungsschutz ist natürlich der beste!

Ihre
Sandra Lücking
Telefon: 04494 - 87 997 1
E-Mail: luecking-immo@ewetel.net

28.09.2021

Immobilienpreise 2021

Der richtige Immobilienpreis

Ihr Makler vor Ort!
Die aktuelle Entwicklung auf dem Immobilienmarkt wird von zwei Seiten besonders genau verfolgt – den Verkäufern von Immobilien und potenziellen Käufern. Die einen fragen sich, ob es ein guter Zeitpunkt zum Verkauf ist, die anderen, ob sie es sich auch noch in naher Zukunft leisten können, eine Immobilie zu kaufen.

Betrachtet man die jetzige Lage, kann man beiden Parteien nur sagen: JA! ✅

💡 Denn zum einen wird die Nachfrage nach Immobilien nicht abreißen, weil sich nach wie vor und trotz Corona viele Menschen den Traum von einem eigenen Heim erfüllen möchten. Die fortwährend hohe Nachfrage wird einen weiteren, wenn auch nicht ganz so rasanten Anstieg der Immobilienpreise bewirken. 

👉🏼 Für Immobilienbesitzer heißt das, dass Sie bei zeitnahem Verkauf einen guten Preis erzielen werden.
Kaufinteressenten hingegen dürfen mit gleichbleibend niedrigen Zinsen rechnen, wodurch die hohen Kaufpreise weiterhin relativ gut ausgeglichen werden können. Die Banken prüfen zudem genau und kalkulieren eher konservativ, was auch heißt, dass zukünftige Eigentümer Eigenkapital lediglich für die Erwerbsnebenkosten benötigen und den Rest finanzieren können.

Ihre
Sandra Lücking
Telefon: 04494 - 87 997 1
E-Mail: luecking-immo@ewetel.net


Haus verkaufen mit Makler

Ihr Makler vor Ort!

Immobilie mit oder ohne Makler verkaufen? 
Finden Sie es mithilfe unseres Tests heraus!
 
1. Sie haben bereits früher einmal eine Immobilie verkauft?
2. Den Wert Ihrer Immobilie kennen Sie und können daraufhin den Verkaufspreis festlegen?
3. Welche Dokumente Sie benötigen, wissen Sie und auch, wo Sie diese bekommen?
4. Sie haben den Überblick darüber, auf welchen Wegen Sie Ihre Immobilie vermarkten können?
5. Ein aussagekräftiges Exposé zu erstellen, ist kein Problem für Sie?
6. Die Bedeutung des Begriffes „Auflassungsvormerkung“ ist Ihnen bekannt?
7. Sie verfügen über genügend Zeit, die Besichtigungstermine zu organisieren und durchzuführen?
8. In vertraglichen Fragen rund um den Immobilienverkauf sind Sie fit?
 
 
 5 oder mehr Fragen mit „Ja“ beantwortet: Sie sind sehr gut informiert und können den Verkauf selbst wagen. Trotzdem können Sie von der Expertise eines Maklers profitieren.
 
 
 5 oder mehr Fragen mit „Nein“ beantwortet: Sie sollten lieber nicht ohne Makler verkaufen.
 
 
/ 4 Fragen mit Ja und 4 mit Nein beantwortet: Die Beratung durch einen Makler kann nicht schaden!
 
Sie haben noch keinen Makler im Kopf, der Sie unterstützen kann? Melden Sie sich gerne bei uns!
 
Ihre Sandra Lücking
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E-Mail: luecking-immo@ewetel.net



Wie lange dauert es, bis ein Haus verkauft ist?

Ihr Makler vor Ort!
Wie lange es dauert, bis eine Immobilie verkauft ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Wir geben Ihnen einige Anhaltspunkte:

🖍Durchschnittlich dauert es zwei bis sieben Monate, bis eine Immobilie verkauft ist.

🖍Bedenken Sie bitte, dass der Käufer die Finanzierung klären, Sie einen gemeinsamen Termin beim Notar für die Vertragsunterzeichnung vereinbaren müssen, und dass ab da vier bis sieben Wochen vergehen können, bis die Vormerkung für den Käufer im Grundbuch eingetragen und der Kaufpreis bezahlt ist.

🖍Sorgen Sie aber zunächst dafür, dass auf der Grundlage des Marktwertes Ihrer Immobilie ein korrekter und realistischer Wert der Immobilie ermittelt wird. Lage, Ausstattung und Zustand sind dabei entscheidende Faktoren für die Bewertung. Ist der Kaufpreis angemessen und sind möglichst viele Faktoren optimal, erhöht das die Chancen für einen schnellen Verkauf.

🖍Durch eine clevere Vermarktung Ihrer Immobilie, z. B. durch ein aussagekräftiges Exposé und Inserate in unterschiedlichen Portalen, können Sie den Prozess beschleunigen.

Hierzu ist es ratsam, einen Makler einzuschalten. Er sorgt für eine korrekte Wertermittlung und weiß, wie und wo er die Immobilie vermarkten muss. 
Wir beraten Sie gern!

Ihre Sandra Lücking
Telefon: 04494 – 87 99 71
E-Mail: luecking-immo@ewetel.net

Regeln für Hausnummern

Ihr Makler vor Ort!

Hausnummer

🈴 Bis ins 18. Jahrhundert hinein existierten in vielen Orten Europas keine Hausnummern. Boten und Besucher hatten es also verdammt schwer, das richtige Haus zu finden.


Paris war schließlich die erste Stadt, die ihre Häuser zählte und mit Nummern versah.  Heutzutage hat natürlich auch hier bei uns jedes Gebäude seine eigene Hausnummer. 


⚠️ Aber, Sie dachten es sich sicher schon, Hausnummer ist nicht gleich Hausnummer, es gibt so einiges zu beachten. Fakt ist, jeder Immobilienbesitzer hat laut Baugesetzbuch sein Grundstück mit der Hausnummer zu versehen, die die Gemeinde festgelegt hat.
Die Vorgaben zu Größe, Material, Beleuchtung und Anbringungsort indes macht jede Gemeinde selbst: 


➡️ So müssen Hausnummern in Berlin und Hamburg immer beleuchtet sein. 


➡️ In Halle/S. darf der Buchstabe hinter der Ziffer nur kleingeschrieben werden, in Darmstadt aber groß. 


➡️ In München wiederum dürfen Hausnummern nur auf kobaltblau emaillierte Eisenblechschilder gedruckt werden. 


Bei Verstößen drohen vielerorts Bußgelder. Das Bauamt bzw. die Stadtverwaltung geben Auskunft zu den örtlich geltenden Vorschriften!


In unserer Region sehen die Behörden das glücklicherweise nicht so streng.


Sie haben Fragen rund um das Thema Immobilien oder überlegen, Ihr Haus zu verkaufen? Wir sind gerne für Sie da.
Tel. 04494 - 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net




Gehört der Balkon zur Wohnfläche

Ihr Makler vor Ort!

Gehört der Balkon zur Wohnfläche?

Für Sie ist der Fall klar. Da Sie Ihren Balkon aufgrund der Jahreszeiten nicht jederzeit nutzen bzw. bewohnen können, wird er auch nicht zur Wohnfläche berechnet.
Das stimmt leider nicht.
Balkone fließen zwar meist nicht in voller Größe mit in die Wohnungsgröße ein, werden jedoch anteilig berücksichtigt.
Wie Ihr Balkon in die Berechnung der Wohnfläche genau einfließt, hängt davon ab, wann der Mietvertrag unterschrieben wurde oder auch was unterschrieben wurde.
 
Für Mietverträge, die nach dem 01. Januar 2004 …
…geschlossen wurden, gilt die sogenannte Wohnflächenverordnung.
Diese sieht vor, dass Balkone zu 25 % und höchstens zu 50 % angerechnet werden.
 
 
Ältere Mietverträge (bis 31.12.2003) …
…fallen unter die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz.
Hier ist grundsätzlich eine Anrechnung von bis zu 50 % möglich.
 
Dann gibt es noch Berechnung nach DIN 283 …
…die eigentlich seit August 1983 ungültig ist, aber u. U. noch vorkommen kann.
Balkonflächen werden in dem Fall nicht berücksichtigt.
 
Bei der Berechnung nach der DIN 277…
… werden Balkonflächen mit 100 % berechnet.
 
 
💡 Hinweis
Wenn Sie genau wissen möchten, welches Regelwerk ortsüblich ist, können Sie sich bspw. an die Stadt oder die Gemeinde.

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich gerne an mich.
Ihre Sandra Lücking
Tel. 04494 - 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net

Eine nette Überraschung vom Kunden

Präsent im Büro

Ihr Makler vor Ort!
Mit einem wunderschönen Blumenstrauß, einer tollen Karte und Schokolade überraschte mich heute Familie Brunn. Sie haben ihr neues zu Hause durch mich gefunden.


Teure Fehler beim Hausverkauf

Eine Immobilie zu verkaufen, ist gar kein so leichtes Unterfangen, können sich doch hier und dort kostspielige Fehler einschleichen.
 
Wo denn bitte, fragen Sie sich jetzt?
 
Zum Beispiel bei der Festlegung des Verkaufspreises! Wird dieser zu hoch angesetzt, dauert es meistens lange, bis sich ein Interessent findet. In dieser Zeit müssen Sie nicht nur Ihr neues Domizil finanzieren, sondern auch die Suche nach einem potenziellen Käufer. Im umgekehrten Fall verlieren Sie durch einen zu niedrigen Verkaufspreis bares Geld.
 
Ein weiterer Stolperstein können wichtige Unterlagen sein. Unklarheiten und Widersprüche wirken abschreckend auf jeden Käufer. Um sicher zu sein, dass das Objekt frei von Einschränkungen ist, sollte rechtzeitig Einsicht ins Grundbuch genommen werden. Baupläne und Grundrisse sollten einem Käufer ohne Probleme vorgelegt werden können, ebenso wie ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Fehlen Unterlagen, verzögert sich der Verkauf oder der Interessent springt ab.
 
Sie möchten auf der sicheren Seite sein? Dann kontaktieren Sie uns.
 Sandra Lücking
 Tel. 04494 – 87 99 71
luecking-immo@ewetel.net

 

Wohnung kaufen und vermieten?

Hier unsere Tipps, damit sich die Vermietung lohnt:

 

🖍 Planen Sie langfristig, denn darauf ist eine Vermietung normalerweise ausgelegt. Dadurch lassen sich solide Finanzierungspläne aufstellen, die Steuern sparen und eine gute Rendite sichern. Wenn Sie die Immobilie zehn Jahre oder länger behalten, müssen Sie zudem keine Spekulationssteuer zahlen.

 

🖍 Berechnen Sie die Miete fair und auf der Grundlage des Mietspiegels. So schaffen Sie eine gute Basis für das Verhältnis mit Ihrem Mieter. Um einen Gewinn für sich zu generieren, können Sie einen Staffel- oder Indexmietvertrag abschließen.

 

🖍 Investieren Sie durch regelmäßige Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen in Ihre Immobilie. So steigern Sie nicht nur deren Wert, sondern machen Sie auch attraktiver für Mieter, die dann wiederum bereit sind, einen höheren Mietpreis zu zahlen.

 

🖍 Betrachten Sie nicht nur die monetäre Seite. Ein klar formulierter Mietvertrag, der auch vermeintlich heikle Punkte wie z. B. die Haustierhaltung von vornherein regelt, und eine transparente Abrechnung der Nebenkosten tragen zur beiderseitigen Zufriedenheit bei.

 

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Sandra Lücking
Tel.: 04494 - 87 99 71

Spekulationssteuer beim Hausverkauf Ihr Makler vor Ort!

DIE SPEKULATIONSSTEUER

In Deutschland wird eine Spekulationssteuer auf knappe Güter wie Immobilien erhoben, wenn diese mit Gewinn verkauft werden. wenn die Spekulationsfrist nach dem Kauf unterschritten wird.
 Die Spekulationssteuer kann umgangen werden, ...
 
 a) ...wenn man die Immobilie erst 10 Jahre nach dem Erwerb verkauft oder
 b) ...wenn man nachweist, dass man im Verkaufsjahr und den letzten beiden Jahren die Immobilie selbst bewohnt hat.
 c) ...wenn Ihre Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, die Immobilie bewohnen,
 d) ...wenn man einen Mietkaufvertrag mit dem potenziellen Käufer abschließt oder
 e) ...wenn man die Immobilie verschenkt.
 
 Sie sind unsicher bezüglich der Spekulationssteuer?
 
 Wir helfen Ihnen gern und bringen Licht ins Dunkle.
Ihre Sandra Lücking
Telefon: 04494- 87 99 71
E-Mail: luecking-immo@ewetel.net



Einfamilienhaus gesucht Wir suchen für unsere Kunden Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser zum Kauf im Bereich Bösel, Garrel, Friesoythe, Edewecht, Bad Zwischenahn, Oldenburg, Wardenburg, Saterland, Cloppenburg
Für unseren Kunden suchen wir in Garrel oder Friesoythe ein Einfamilienhaus zum Kauf.
Benötigt werden insgesamt 5 Zimmer auf 150-220 qm. Ein dazugehöriges Grundstück ab 600 m² würde die Sache perfekt machen.
In der Nähe des Hauses sollte es eine Kita und Supermärkte geben, die innerhalb von 15 Minuten fußläufig zu erreichen sind.
Sie möchten zufällig Ihr Einfamilienhaus verkaufen oder kennen jemanden, der sein Haus verkaufen möchte? Dann würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

 


Sie möchten Eigenbedarf anmelden?

Bei einer Eigenbedarfskündigung müssen Sie als Vermieter bestimmte Formalien und Fristen beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.


 
📌 Formalitäten
 Teilen Sie Ihrem derzeitigen Mieter den Eigenbedarf mit, müssen folgende Informationen Ihrem Kündigungsschreiben aufgeführt werden:
 
 Welche Person wird künftig die Wohnung beziehen und welche Art des Verhältnisses besteht zu Ihnen?
 Hinweis: Berechtigt sind lediglich Sie selbst, Familienmitglieder, wie bspw. Kinder, Eltern, Nichten etc. und Angehörige Ihres Haushaltes, wie Kinder aus Ihrer vorherigen Beziehung eines nichtehelichen Lebensgefährten oder auch Pflegepersonal.
 
 Eine genaue Begründung, warum der Wohnbedarf besteht.
 
 Die Information über das gesetzliche Widerspruchsrecht Ihres Mieters inkl. der Form- und Fristerfordernis.
 Hinweis: Sollte Ihr Mieter Widerspruch einlegen, so muss dies spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich erfolgen.
 
 Sollten Sie eine Alternativwohnung zur Verfügung haben, so müssen Sie diese laut Gesetz Ihrem Mieter als Alternative anbieten.


 
📌 Fristen
 Selbstverständlich können Sie Ihren Mieter nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen. Auch bei Eigenbedarf gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich nach der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses richten:
 - Mietdauer bis 5 Jahre = 3 Monate Kündigungsfrist
 - Mietdauer 5 bis 8 Jahre = 6 Monate Kündigungsfrist
 - Mietdauer > 8 Jahre = 9 Monate Kündigungsfrist


 Über Sonderfälle können wir uns gern in einem persönlichen Gespräch austauschen.



Aktuelles

Wir suchen aktuell im Kundenauftrag:
- Einfamilienhaus oder Doppelhaus-
   hälfte in Friesoythe und Umgebung zu kaufen
- Einfamilienhaus in Bösel zu kaufen
- Familienfreundliches Ein-oder Zweifamilienhaus
   in Garrel zu kaufen
- Häuser in Wardenburg zu kaufen
- Grundstücke


Das beste Alter vür den Immobilienkauf!

Dies vorab: Es gibt kein ideales Alter für den
Immobilienkauf! Entscheidend sind vielmehr solche
Faktoren wie finanzielle Sicherheit und persönliche
Lebensweise. Schauen wir uns die verschiedenen
Altersgruppen und das Für und Wider darin an.

🆗 Anfang 20 – jetzt schon eine Immobilie?
Vorteil: Schuldenfreiheit mit Erreichung des
Rentenalters
Nachteil: örtlich gebunden, deshalb unflexibler in
puncto Job in einer anderen Stadt, fehlendes
Eigenkapital und Einsteigergehalt bedingen höhere
Tilgungsrate

🆗 30 bis 40+ – genau jetzt eine Immobilie?
Vorteil: höheres Gehalt und angespartes Eigenkapital
erhöhen Chancen auf günstigen Kredit, Chance auf
Abbezahlung bis zum Rentenalter hoch
Nachteil: finanzielle Flexibilität in dieser
entscheidenden Lebensphase – Familie & Karriere –
eingeschränkt

🆗 50 bis 60+ – warum noch eine Immobilie?
Vorteil: gutes Gehalt und angespartes Eigenkapital
ermöglichen Finanzierung
Nachteil: weniger Zeit, den Kredit in angemessener
Weise zu tilgen, höhere Tilgungsraten

Jedes Alter birgt gewisse Vor- und Nachteile im
Hinblick auf den Immobilienkauf, deshalb gilt es, genau
hinzusehen und sich vom Profi beraten zu lassen.

Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.



Der Mieter stirbt, was nun?

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch, wenn der Mieter stirbt.

➡️ Lebte der Mieter allein, gehen all seine Rechte und Pflichten auf seine Erben über. Diese können das Mietverhältnis zu den bestehenden Konditionen fortführen oder den Mietvertrag per Sonderkündigungsrecht beenden. Gibt es keine Erben, fällt der Mietvertrag dem Staat zu. 

➡️ Leben Angehörige oder Mitmieter im Haushalt des verstorbenen Mieters, überträgt sich das Mietverhältnis auf sie. Diese sogenannten eintrittsberechtigten Personen – z. B. Kinder oder Lebensgefährten – haben dann ein außerordentliches Kündigungsrecht.

➡️ Der Vermieter hat eintrittsberechtigten Personen gegenüber nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Gegenüber den Erben hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht ohne Angabe von besonderen Gründen. Wichtig ist hier die Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat nach Kenntnis des Ablebens. Gibt es weder Erben noch eintrittsberechtigte Personen, kann der Vermieter einen kostenfreien Antrag auf Nachlasspflegschaft zur Kündigung der Mietwohnung beim Amtsgericht stellen.

Sie möchten die Wohnung oder das Haus nicht noch einmal vermieten, sondern lieber verkaufen? Wir unterstützen Sie gerne dabei!



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